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Elternbeiträge


Kinder ab drei Jahren sind seit dem 01. August 2018 beitragsfrei, Kinder unter drei Jahren sind beitragspfichtig.


Hinweis: Die Beitragsfreiheit gilt ab dem Monat, in dem das Kind drei Jahre wird.

Beträgt die Betreuungszeit mehr als 8 Stunden täglich (Regelbetreuung u. Sonderöffnungszeit) wird für jede weitere halbe Stunde im Monat ein Beitrag von 17,00 € erhoben.


Die Höhe des Elternbeiträges ist abhängig von der Betreuungsart (Krippe oder Regelgruppe), vom Betreuungsumfang und ggf. von der Einstufung. Der Flyer 'Elternbeiträge', den Sie hier downloaden können, informiert Sie differenzierter über die aktuellen geltenden Regelungen und Beitragssätze.


Beiträge für Mittagessen


Falls Sie Ihr Kind für das Mittagessen anmelden, fallen entsprechende Kosten an. Der pauschalierte monatliche Beitrag beträgt für Kinder im Krippenbereich 35,00 €, für Kinder im Regelbereich 70,00 €.


Falls Ihr Kind länger als zwei Wochen zusammenhängend nicht am Essen teilnehmen kann (Urlaub, Krankheit, Kur o.ä.), können Sie eine Kostenerstattung für den ausgefallenen Zeitraum bei Ihrer Leitung beantragen - wir überweisen Ihnen dann die Überzahlung zurück.


Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach SGB II, Wohngeld nach dem BKGG beziehen, eine Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiter*innen der Massarbeit oder des Wohngeldamtes.


Die Broschüre "Elternbeiträge" informiert Sie differenziert und konkret über die aktuellen Elternbeiträge und die Beiträge für das Mittagessen. Sie können Sie hier downloaden.



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